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Lob- und Preisregelung

Die Vergabe von Preisen und Belobungen ist neben dem Jahrgangszeugnis und dem Abiturzeugnis als Auszeichnung und Ansporn für unsere Schülerinnen und Schüler gedacht.

Lob- und Preisregelung für die Unter- und Mittelstufe

Preise und Belobungen werden unabhängig von Versetzungs- und Prüfungsordnungen erteilt und sollen durch die Einbeziehung von bestimmten Ausschlusskriterien und der gleichwertigen Behandlung aller Fächer das Gesamtbild des Auszuzeichnenden in entsprechender Form würdigen. Bei der Beschlussfassung soll nach folgenden Regelungen verfahren werden: Zeugnisse mit der Note befriedigend bzw. ungenügend im Verhalten kommen nicht in Betracht.

Bei den Klassen 5 und 6 entscheidet die Klassenkonferenz nach Vorliegen der verbalen Kopfnoten im Einzelfall, ob ein Preis oder eine Belobung in Betracht kommt.

  • Klassen 5 und 6
    • Preis: Gesamtdurchschnitt besser als 1,8
    • Lob: Gesamtdurchschnitt besser als 2,2
  • Klassen 7 bis 11
    • Preis: Gesamtdurchschnitt besser als 1,9
    • Lob: Gesamtdurchschnitt besser als 2,2

Lob- und Preisregelung für die Kursstufe (Jahrgangsstufe I und II)

Hinweis:

Die Auszeichnungen werden nicht in jedem Kurshalbjahr (zu jedem Halbjahreszeugnis) erteilt, sondern nur am Ende der Jahrgangsstufen.

  • Preis für besondere schulische Leistungen: Abischnitt 1,7 und besser
  • Lob für besondere schulische Leistungen: Abischnitt 1,8 bis 2,0

Fachpreise werden mit dem Abiturzeugnis vergeben.

In den Leistungsfächern erhalten diejenigen Schülerinnen und Schüler einen Fachpreis, deren Durchschnittsnote in diesem Fach mindestens 12 NP beträgt.

In den Basisfächern wird ein Fachpreis nur vergeben, wenn alle der folgenden Kriterien zutreffen:

  • das Fach mindestens zwei Halbjahre besucht wurde,
  • in dem Jahrgang kein Leistungsfach zustande gekommen ist,
  • die Durchschnittsnote in diesem Fach mindestens 12,5 NP beträgt.

Der Scheffelpreis für das Fach Deutsch und Srivastava-Preis für das Fach Französisch werden beide nur für die Schülerinnen und Schüler in den Leistungsfächern nach folgenden Kriterien (absteigend) vergeben:

  1. Note in der schriftlichen Abiturprüfung
  2. Abiturzeugnisnote
  3. Losverfahren in Deutsch, Preisgeldteilung in Französisch

Preisgelder:

Anzahl der PreisePreisgeld insgesamt
120 €
240 €
360 €
480 €
5100 €
6120 €

Von außerhalb der Schule vergebene Preise (wie Scheffelpreis, Preis der chem. Industrie u. a.) werden ergänzend erteilt. Sie werden nach den jeweiligen Vorgaben der Preisstifter vergeben.