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Haus- und Schulordnung

Folgende Hinweise und Regeln für das Zusammenleben im Schulhaus und auf dem Schulgelände gelten für alle, die am Schulleben des Martin-Schleyer-Gymnasiums teilnehmen.

Aktueller Stand: Oktober 2022

1. Umgang mit Räumen und Einrichtungen

Jeder ist an seinem Platz und auf dem gesamten Schulgelände für Sauberkeit und Ordnung verantwortlich. Mit Schuleigentum gehen wir sorgsam um. Wir beschädigen und verunreinigen das Eigentum der Schule und das anderer nicht. Wir verwenden zum Beispiel in Unterrichtsräumen nur verschließbare Behälter für unsere Getränke und verzichten auf Kaugummis im gesamten Gebäude. Wir werfen Müll in die dafür vorgesehenen Behälter und hinterlassen auch aus hygienischen Gründen die Toiletten sauber. Nach Unterrichtsschluss schließen wir die Fenster, säubern die Tafel, stuhlen auf und schalten das Licht aus.

Den Oberstufenschülern werden zwei Aufenthaltsräume zur Verfügung gestellt. Für diese und den SMV-Raum gelten besondere Richtlinien, die dort ausgehängt werden.

Wir alle tragen zu einem angenehmen Aufenthalt in der Cafeteria bei, indem wir uns rücksichtsvoll verhalten, Lärm vermeiden und Ordnungsaufgaben wahrnehmen. Das in der Cafeteria ausgegebene Geschirr ist zum dortigen Gebrauch bestimmt und wird nach Gebrauch unverzüglich zur Geschirrabgabe gebracht. Eine Mitnahme ins Schulhaus ist nicht gestattet.

Das Bedürfnis nach Spiel und Bewegung in den Pausen unterstützen wir durch die Ausgabe von Spielgeräten. Diese sind so zu verwenden, dass von ihnen keine Gefahr für andere ausgeht. Im Übrigen gelten die am Spielehaus angebrachten Regelungen. Wegen der Verletzungsgefahr ist das Schneeball-Werfen nicht gestattet.

Fluchttüren und Flachdächer dürfen nur im Notfall benutzt werden. Um Verletzungen zu vermeiden, ist beim Umgang mit den Fenstern besondere Umsicht nötig. Die Fenster dürfen nicht als Ein- und Ausstieg verwendet werden.

2. Umgang miteinander

Wir verhalten uns so, dass wir niemanden stören oder gefährden. Dies gilt insbesondere in Freistunden und Pausen, in der Aula und im Schulhof.

An den Bushaltestellen und auf dem Schulweg verhalten sich alle umsichtig und rücksichtsvoll.

Gewaltandrohung und Gewaltanwendung lehnen wir in jeder Form grundsätzlich ab und tragen zu gewaltfreien Konfliktlösungen bei.

3. Unterricht und Pausen

Unser Schulgebäude ist von 7.00 – 17.00 Uhr geöffnet. Ab 6.45 Uhr steht die  Cafeteria als Aufenthaltsraum zur Verfügung.

Alle am Schulleben Beteiligten halten Termine ein und sind pünktlich. Ist fünf Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde der Fachlehrer noch nicht erschienen, benachrichtigen die Klassensprecher das Sekretariat.

Tagebuchordner unterstützen den Klassenlehrer beim Führen des Klassenbuchs. Die Klassenordner übernehmen den Tafeldienst, sorgen für Kreide und leeren die Abfallbehälter.

Eltern teilen das Fehlen eines Schülers der Schule umgehend mit. Am Morgen des ersten Tages, an dem ein Schüler aus zwingenden Gründen dem Unterricht fern bleibt, ist die Schule mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu informieren.

Erfolgt die Entschuldigung nicht schriftlich, muss diese binnen drei Tagen nachgereicht werden. Die Unterschrift muss handschriftlich erfolgen. Bei darüber  hinaus gehenden Fehlzeiten muss am Tag der Rückkehr zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung über den gesamten Zeitraum der Abwesenheit vorgelegt werden.

Bei unentschuldigtem Versäumen einer Klassenarbeit/Klausur wird diese mit ungenügend/null Punkten bewertet.

Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefälle (s. Schulbesuchsverordnung §4) und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Über Anträge bis zu einem Tag entscheidet der Klassenlehrer, über längere Zeiträume oder wenn der Antrag unmittelbar an Ferienzeiten grenzt der Schulleiter.

Schüler können sich in besonderen Fällen vom Unterricht freistellen lassen, um mit einer Lehrkraft in deren Sprechstunde ein Gespräch zu führen.

Für unsere Schüler stehen in verschiedenen Räumen Computer zum Arbeiten zur Verfügung. Für deren Nutzung gelten die ausgehängten Regelungen.

Auf dem gesamten Schulgelände sowie bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen dürfen Bild- und Tonaufnahmen von Personen nicht ohne deren Einwilligung angefertigt werden, da heimliches Fotografieren, Filmen und Tonaufnahmen Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte darstellen und strafbar sind. Derartige Verfehlungen können mit Unterrichts- oder Schulausschluss geahndet werden.

In den beiden großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 grundsätzlich das Schulgebäude und halten sich bis zum ersten Klingelzeichen (5 Minuten vor Ende der Pause) auf den Schulhöfen auf. Individuelle Ausnahmen (Toilette, Sekretariat, Cafeteria, Fachraum          wechsel, Spind, Lehrergespräch, Schulsozialarbeit usw.) sind aus organisatorischen Gründen zulässig und von den aufsichtsführenden Lehrkräften zu erlauben. Im Fall von stärkerem Regen entscheidet die Schulleitung, ob die Schülerinnen und Schüler in ihren Klassenräumen bleiben. Die Hofaufsichten unterstützen dann die Aufsichtskräfte im Gebäude. Die Fachlehrer verlassen den Unterrichtsraum als Letzte. Die Schülerinnen und Schüler können in den Pausen ihren Aufenthaltsbereich frei wählen. Die Schüler der Kursstufe halten sich in den Pausenbereichen oder ihren Stufenräumen auf.

Der Anweisung der Lehrkräfte wird Folge geleistet.

Lehrerzimmer und Lehrerbücherei dürfen nur in Begleitung eines Lehrers betreten werden.

Unfälle auf dem Schulgelände oder auf dem Schulweg sowie ansteckende Krankheiten nach dem Seuchengesetz sind dem Sekretariat umgehend zu melden.

Schüler der Klassen 5 bis 10 dürfen das Schulgelände in der Mittagspause nur verlassen, wenn die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegt.

4. Handyregelung (siehe Anhang)

5. Verantwortung für Schule und Umwelt

Auch in der Schule nehmen wir unsere Verantwortung für die Umwelt wahr. Dazu gehört die Verwendung umweltfreundlicher Materialien, die Trennung bzw. Vermeidung von Müll und der verantwortungsbewusste Umgang mit Energie.

Lauda-Königshofen, 14.10.2022                                                     

gez. Dr. Jürgen Gernert, Schulleiter

Anhang: Handyregelung am MSG

1.  Handys/digitale Endgeräte sind ein wesentlicher Bestandteil unseres modernen Lebens geworden. Gleichzeitig ist ihre Nutzung insbesondere für Jugendliche mit Gefahren verbunden. Unser Ziel am MSG ist es daher, unsere Schüler*innen einerseits an eine sinnvolle und verantwortungsvolle Nutzung dieser Geräte heranzuführen und sie andererseits vor Gefahren zu schützen.

2.  Am MSG gelten folgende Grundsätze:

  • In den Klassen 5 bis 7 benötigen unsere Schüler*innen kein Handy/digitales Endgerät, da es im Unterricht noch nicht eingesetzt wird und im Sekretariat ein Telefon für Notfälle vorhanden ist.
  • In den Klassen 8-10 werden die Schüler*innen langsam an einen verantwortlichen Umgang mit dem Handy/digitalen Endgerät herangeführt, indem diese z. T. im bzw. für den Unterricht genutzt werden dürfen.
  • In den Klassen 11 bis 13 gehen wir davon aus, dass ein eigenverantwortlicher Umgang mit dem Handy/digitalen Endgerät möglich ist.

3.  Konkret bedeutet dies:

  • Schüler*innen der Klasse 5 bis 10 dürfen von 7:00 bis 12:40 Uhr auf dem Schulgelände des MSG keine Handys/digitalen Endgeräte benutzen.
  • Im Unterricht dürfen Handys/digitale Endgeräte erst ab Klasse 8 nur nach Aufforderung durch die Lehrkraft verwendet werden.
  • Die Schüler*innen der Klassen 11 bis 13 dürfen auf den Ebenen 3, 4 und 5 des Schulgebäudes Handys/digitale Endgeräte benutzen.
  • Hält sich eine Schülerin oder ein Schüler nicht an die vereinbarten Regeln, informiert die Aufsichtsperson den oder die Klassenlehrer*in, welcher dann eine Erziehungsmaßnahme einfordert (s.u.). Ist der Aufsichtsperson die Identität der Schülerin oder des Schülers nicht bekannt, muss sich diese*r entweder ausweisen oder die Lehrkraft kann das Handy/digitale Endgerät als Pfand bis Ende der Pause einbehalten. Die Schülerin oder der Schüler holt sich dieses dann am Ende der Pause im Sekretariat ab und weist dort seine/ihre Identität nach.
  • Lehrkräfte können in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von diesen Grundsätzen gestatten.

Zusatz:

Allgemein gilt: Wenn mit dem Handy/digitalen Endgerät eine Straftat begangen und unmittelbar beobachtet wird, darf und sollte das Gerät als Mittel der Beweissicherung einbehalten und der Polizei übergeben werden.

Anhang: Mögliche Erziehungsmaßnahme bei Verstoß gegen Punkt 4 der Schul- und Hausordnung

Du hast es nicht geschafft, dich an unsere Regelung zur Nutzung von Handys/digitalen Endgeräten zu halten. Das heißt, du solltest dir Gedanken machen, ob du vielleicht zu viel Zeit mit digitalen Medien verbringst oder dich zu sehr von ihnen abhängig gemacht hast.

Der nachfolgende (adaptierte) Text von Dr. Doris Wolf (Psychotherapeutin) soll dir dabei helfen, über deinen Handy/digitale Endgeräte-Konsum nachzudenken.

Quelle: www.palverlag.de/gesundheitsrisiken-smartphone.html (25.3.2019)

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Schreibe den nachfolgenden Text ab und gebe ihn deinem/deiner Klassenlehrer*in:

Gefahren der intensiven Handynutzung

[...] Überall begegnen wir Menschen mit einem Smartphone in der Hand oder am Ohr. Sie tippen auf das Display, wischen darüber oder starren bewegungslos darauf. Manchmal haben sie noch Kopfhörer im Ohr, sodass nicht nur die Augen, sondern auch die Ohren beschäftigt sind.

Das Smartphone verändert die Gestaltung des Alltags und die Lebensgewohnheiten. Es beeinflusst unsere Aufmerksamkeit und Kommunikation mit anderen Menschen. Ja, das Smartphone kann massive negative Auswirkungen auf Körper und Psyche haben - zumindest dann, wenn wir es exzessiv auf eine bestimmte Weise nutzen. Nach einer Studie verbringen Jugendliche täglich 2 bis 3 Stunden am Smartphone, um sich bei Facebook und Whatsapp auszutauschen.

Das Smartphone hat einen kleinen Bildschirm. Um genau erkennen zu können, was der Bildschirm zeigt, und um etwas eintippen zu können, müssen wir den Kopf nach vorne senken, die Schultern hängen lassen und konzentriert auf den Bildschirm blicken. Wissenschaftler sprechen bereits von einer "head down generation" bzw. "Kopf unten Generation". Es ist nicht verwunderlich, dass 2 bis 3 Stunden den Kopf nach unten zu senken einen Einfluss auf die Nackenmuskulatur und die Körperhaltung hat. [...] Durch die gekrümmte Haltung atmen wir flach. Dies kann auf Dauer die Lungenfunktion beeinträchtigen und um bis zu 30% verringern. [...] Schließlich kann die intensive Nutzung des Mobiltelefons in eine psychische Abhängigkeit vom Handy münden.

Die intensive Nutzung digitaler Medien kann genauso süchtig machen wie erhöhter Alkoholgenuss oder exzessives Spielen im Internet. Diese Abhängigkeit führt dann dazu, dass Betroffene in Panik geraten, wenn sie kein Handy/digitales Endgerät zur Hand haben oder der Akku leer ist. Sie wollen unbedingt erreichbar sein und müssen immer wissen, was aktuell passiert.

Sie machen ihr Selbstwertgefühl davon abhängig, ob andere ihre Mails beantworten, und leiden unter Ängsten und Depressionen, wenn sie nicht „gefragt“ sind oder nicht mehr „geliked“ werden. [...]